Kommunalwahlen dürfen am 30.08.2009 stattfinden Dienstag, 26.05.2009

Kommunalwahl 30.08.2009Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Kommunalwahlen in NRW am 30.08.2009 stattfinden dürfen. Das Gericht hat damit den Antrag der NRW-Landesverbände der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen gegen die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30.08.2009 abgewiesen.

Damit hat sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition durchgesetzt; das monatelange Gezerre der Opposition somit nichts gebracht.
Ebenso wurde die Klage von SPD und Grünen der „Stichwahl” gekippt. Die Richter bejahten die von CDU und FDP beschlossene Abschaffung des Stichentscheids bei der Wahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten.
Damit erzielen bei der kommenden Abstimmung die Kandidaten mit den meisten Stimmen den Sieg, auch wenn sie die absolute Mehrheit nicht erreichen. Bisher war in diesen Fällen eine Stichwahl vorgeschrieben.
Für die Opposition endete damit der zweite Gang vor den Verfassungsgerichtshof mit einer Niederlage.

2 Kommentare zu diesem Beitrag

  1. Joshua sagt:

    Es ist gut, dass die Prozesse um den Kommunalwahltermin nun ein Ende gefunden haben! Vorallem die SPD hat sich damit ein Eigentor geschossen. Der erneute Gang vor das höchste Landesgericht hat nur Zeit und Geld gekostet. Nun kommt die SPD um eine inhaltliche Auseinandersetzung im Kommunalwahlkampf nicht herum. Kneifen vor Inhalten gilt jetzt nicht mehr! Die Arbeit aller Ehrenamtlichen Ratsmitglieder wird eigenständig vom Wähler bewertet. Und davor muss sich die CDU bestimmt nicht fürchten.

  2. Marc sagt:

    Mir ist es völlig wurscht, wann gewählt wird. Hauptsache die CDU gewinnt!

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